M&A-Beratung für den Mittelstand.
Wir bewerten Ihr Unternehmen und führen den Verkauf, beratend an Ihrer Seite oder komplett in unserer Hand: vom Teaser über den Datenraum bis zur Unterschrift. Vertraulich, neben dem laufenden Geschäft.
Einordnung
Was M&A-Beratung für ein mittelständisches Unternehmen leistet.
Ein Unternehmensverkauf ist für die meisten Inhaber ein einmaliger Vorgang, für Käufer dagegen Routine. Sie kennen die Unterlagen, die Fragen und die Stellen, an denen ein Preis nachgibt. M&A-Beratung gleicht das aus: Sie bringt die Unterlagen in die Form, die Erwerber erwarten, führt den Prozess mit mehreren Interessenten parallel und hält den Zeitplan, während das Tagesgeschäft weiterläuft.
Wir haben diesen Prozess von der anderen Seite kennengelernt. Frederic von Borries hat auf der Käuferseite Transaktionen geprüft und begleitet, von der Sichtung des Teasers über die Due Diligence bis zum Kaufvertrag und zur Integration, bei Unternehmen zwischen etwa 12 und 250 Millionen Euro Jahresumsatz. Aus dieser Erfahrung wissen wir, wonach ein Erwerber im Datenraum zuerst sucht.
Drei Wege
Bewerten. Begleiten. Durchführen.
Der Prozess
Sechs Schritte bis zum Vollzug.
Teaser und Informationsmemorandum
Ein anonymes Kurzprofil für die erste Ansprache, danach das Memorandum mit Geschäftsmodell, Zahlen und Perspektive, nur für Interessenten mit Vertraulichkeitserklärung.
Datenraum
Verträge, Zahlen, Personal, Recht und Steuern strukturiert an einem Ort. Jeder Interessent sieht nur, was für seine Stufe freigegeben ist.
Ansprache von Käufern und Maklern
Eine lange Liste möglicher Erwerber, daraus eine kurze: strategische Käufer, Investoren und Makler. Die Ansprache bleibt ohne Namen, bis die Vertraulichkeitserklärung vorliegt.
Due Diligence
Interessenten geben ein indikatives Angebot ab, dann prüfen sie im Datenraum. Wir bereiten die Antworten vor und halten den Prozess im Takt.
Kaufvertrag
Verhandlung von Preis, Struktur und Garantien. Vertrag und Steuerfragen liegen bei Ihren Beratern, wir führen die Verhandlung mit.
Verkauf
Unterschrift und Vollzug, dann die Übergabe. Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten erfahren so spät davon, wie es rechtlich zulässig ist.
Fragen
Was Inhaber uns zuerst fragen.
Ein Satz genügt für den Anfang. Die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen wir davor, wenn Sie das wollen.